Ortskanäle - Hausanschlüsse

Ortskanäle

Im Gasteinertal werden die Abwässer der Haushalte und Betriebe zunächst in die Ortskanäle geleitet und von dort über den zentralen Verbandssammler zur Kläranlage weitergeleitet. Das zum Teil bereits seit über hundert Jahren bestehende Kanalnetz wurde stets erweitert und modernisiert. Mittlerweile besteht ein Großteil davon als Trennkanalsystem, durch welches Oberflächen- und Niederschlagswässer in die Vorfluter geleitet und das verschmutzte Abwasser über die Schmutzwasserkanäle durch die Ausnutzung des natürlichen Gefälles des Gasteinertals zur Kläranlage transportiert werden. Diese Trennung in Schmutz- und Oberflächenwasser ermöglicht aufgrund der geringeren hydraulischen Belastung eine wesentlich gründlichere und kostengünstigere Abwasserreinigung. An Punkten, an denen das natürliche Gefälle nicht ausreicht, wurden Pumpstationen errichtet, welche das Abwasser zum Teil über weite Strecken und große Höhenunterschiede transportieren.

Die Betreuung der im Eigentum der Gemeinden befindlichen Ortskanäle wurde im Jahr 2001 an den Reinhalteverband übertragen. Durch großen Aufwand wurde in Zusammenarbeit mit Geometern und Kanalplanern der Istbestand aufgenommen, Kanalschächte und diverse Einrichtungen digital eingemessen. Aufgrund der erarbeiteten Erkenntnisse und Pläne wurde ein digitaler Kanalkataster erstellt, in dem alle vorhandenen Informationen zum Gasteiner Kanalnetz eingearbeitet sind. Auf Basis dieser Grundlage und nach den gesetzlichen Vorschriften wird das Kanalsystem regelmäßig gereinigt und überprüft. Die daraus entstehenden Überprüfungsbefunde werden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Kanalplanern dazu verwendet, um Sanierungskonzepte zu erstellen und in weiterer Folge Schäden sowie Problemstellen zu beheben. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, die Funktionsfähigkeit des Gasteiner Kanalnetzes zuverlässig zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern.

Ortskanäle können auch durch private Liegenschaften verlaufen. Diese werden auch regelmäßig überprüft und gewartet und sind im Leitungskataster vermerkt. Der Zugang und auch die Zufahrt für diese Arbeiten zu den Schächten und Bauwerken müssen jederzeit gegeben sein. Zudem dürfen Ortskanäle weder überbaut und Schachtdeckel keinesfalls zugeschüttet werden.

Übersicht Hauskanal

Hausanschlüsse

Hausanschlusskanäle sind bis zum Hauptkanal vom Anschlusswerber bzw. Anlieger auf dessen Kosten zu errichten und zu erhalten (Baupolizeigesetz §2, Bautechnikgesetz §34, Anliegerleistungsgesetz §10 und §11).

Das heißt: Jener Kanalabschnitt, welcher vom Hauptkanal in Ihr Grundstück hineinverlegt wurde und der Entwässerung Ihres auf der Grundparzelle befindlichen Gebäudes dient (Gebäudeanschlüsse, Revisionsschächte, Regenwasserkanäle, etc.) ist Ihr privates Eigentum.